Der Energieausweis – Die Vor-Ort-Beratung Energieeffizientes Sanieren
Wann muss ich einen Energieausweis vorlegen?
Ein Energieausweis ist in der Regel für das gesamte Gebäude, nicht für die einzelne Wohn- bzw. Nutzungseinheit auszustellen.
Bedarfsausweis
Einfamilienhäuser und Häuser weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor 01.11.1977, die nicht der Wärmeschutzver-ordnung von 1978 entsprechen
Neubauten
Häuser mit mehr als 4 Wohneinheiten
Häuser mit weniger als 5 Wohneinheiten, welche sich auf dem Stand der Wärmeschutz-verordnung von 1978 befinden
Ab 01.07.2009 Nichtwohngebäude
Eine Gebäudebegehung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch kann nur vor Ort der bauliche Zustand eines Gebäudes erfasst werden. Deshalb komme ich nach Terminvereinbarung sowohl beim Verbrauchs- als auch beim Bedarfsausweis zur Aufnahme der Daten persönlich bei Ihnen vorbei.
Energieverbrauchsausweis
Zeigt den tatsächlich gemessenen Energieverbrauch eines Wohngebäudes.
Auf der Basis des Verbrauchsausweises ist keine Energieberatung vorzunehmen
Energiebedarfsausweis
Bei diesem Energieausweis müssen alle Gebäudedaten und Anlagendaten aufgenommen werden.
Die Verbrauchswerte der letzten 3 Jahre, z.B. Heizöl EL oder Erdgas, müssen bekannt sein.
Vor-Ort-Beratung
Vor Beantragung einer Förderung durch die KfW-Bank muss eine Vor-Ort-Beratung durch einen Sachverständigen (Energieberater) erfolgen!
Gefördert werden Investitionen in Wohngebäuden, die bis zum 31.12.1983 fertiggestellt worden sind. Für diese Gebäude darf in den letzten 8 Jahren kein Beratungszuschuss beantragt worden sein.
Die Förderungen der KfW-Bank, bezogen auf die förderfähige Investition, unterscheiden sich seit der ENEV 2009 in folgende Energieeffizienzhäuser:
Energieeffizientes Sanieren seit 1. Juli 2010
Zuschuss statt Kredit bei Eigenkapital
Im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren” kann für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Eigentumswohnungen an Stelle eines Kredits auch ein Zuschuss zu den Investitionskosten direkt bei der KfW beantragt werden, und zwar
- KfW-Effizienzhaus 70 Zuschuss 15 % max. 11.250,- €
- KfW-Effizienzhaus 85 Zuschuss 12,5 % max. 9.375,- €
- KfW-Effizienzhaus 100 Zuschuss 10 % max. 7.500,- €
- KfW-Effizienzhaus 115 Zuschuss 7,5 % max. 5.625,- €
- 5 % für Einzelmaßnahmen ab 1.3.2011 (siehe Formblatt 151) max. 2.500,- €
Einzelmaßnahmen seit 1.3.2011 gefördert werden können:
- Wärmedämmung der Außenwände
- Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
- Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller
- Erneuerung der Fenster/Haustür
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Austausch der Heizung
- Einbau einer solarthermischen Anlage
Sanierungskredit (bis 75.000 EUR je Wohneinheit)
- KfW-Effizienzhaus 70 Tilgungszuschuss 10 % max. 7.500,- €
- KfW-Effizienzhaus 85 Tilgungszuschuss 7,5 % max. 5.625,- €
- KfW-Effizienzhaus 100 Tilgungszuschuss 5 % max. 3.750,- €
- KfW-Effizienzhaus 115 Tilgungszuschuss 2,5 % max. 1.875,- €
- Neu! Ab 1.3.2011 Darlehen bis 50.000,- € möglich (siehe Formblatt 151)



